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Zertifizierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) wurde zur Konsolidierung des Faches im Hinblick auf die Entwicklung im Gesundheitssystem ein Zertifizierungssystem beschlossen. Es ist vorgesehen, Schwerpunktkliniken, Shuntzentren und Zentren zur Durchführung extrakorporaler Therapien zu zertifizieren. Das Zertifizierungsverfahren für Schwerpunktkliniken ist in der Planungsphase am weitesten gediehen; die entsprechenden Informationen sind allen Mitgliedern der DGfN in den letzten Tagen und Wochen über den E-Mail-Verteiler unserer Gesellschaft übermittelt worden.
Der Erhebungsbogen, der eine erste Basis für dieses Zertifizierungssystem darstellt, kann hier auf der Homepage der DGfN abgerufen werden und wird auch den nächsten „Mitteilungen der DGfN“ beiliegen. Während einer Tagung des Erweiterten Vorstandes am 2. Mai 2011 in Wiesbaden wurden die primär in kleinen Gruppen erarbeiteten Vorschläge intensiv besprochen und diskutiert. Die Ihnen jetzt vorliegende Fassung des Erhebungsbogens stellt den Konsens dieser Tagung dar. In einem gesonderten Treffen mit der Interessengruppe leitender Kliniknephrologen wurden die Rahmenbedingungen am 06. Mai 2011 in Frankfurt/Main auch noch einmal zur Diskussion gestellt.

Diskussionen gab es vor allem zu folgenden Punkten:

  1. Größenordnung der zu Grunde liegenden Betten-/Stellenzahlen
  2. Größenordnung der durchzuführenden Verfahren bzw. der verhandelten Fälle
  3. Angebot an bestimmten Verfahren
  4. Möglichkeiten der Kooperation
  5. Einbeziehung der vorliegenden Weiterbildungsberechtigung
  6. Kooperation und Einbeziehung von Klinikern und auch Niedergelassenen in den Zertifizierungsablauf
  7. Einbeziehung der Universitätskliniken

Der hier vorgestellte Erfassungsbogen wie auch das geplante Procedere erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Endgültigkeit. Vielmehr ist das System so angelegt, dass in der Zertifizierungskommission, deren Mitglieder für drei Jahre benannt werden, jährlich die Anforderungen modifiziert werden können, um auf neuere Entwicklungen reagieren zu können.

Parallel werden noch in diesem Jahr Veranstaltungen stattfinden, in deren Rahmen Kolleginnen und Kollegen aus den Kliniken, aber bei Interesse auch aus dem niedergelassenen Bereich, zu sogenannten Fachexperten geschult werden. Diese Fachexperten werden dann vor Ort anhand der vorher eingereichten Erhebungsbögen die Zertifikationen im Sinne eines Audit-Verfahrens abnehmen. Die Ergebnisse dieser Fachexpertengruppe (geplant ist eine Dreiergruppe) werden einer sogenannten Zertifikatserteilungskommission (bestehend aus drei Kollegen und für drei Jahre berufen) vorgelegt, die dann über die Erteilung der Zertifizierung entscheidet.

Das jetzt beschlossene Verfahren wie auch die Punkte, die im Rahmen des Erfassungsbogens abgefragt werden sowie die dort aufgeführten erforderlichen Mindeststandards und -mengen basieren auf Rücksprachen mit dem Erweiterten Vorstand und auf Daten, die wir durch eine Erhebung in den Kliniken mit nephrologischen Abteilungen gewonnen haben.

Der Vorstand hat sich geschlossen für die vorliegende Variante des Erfassungsbogens entschieden, um möglichst viele nephrologische Einrichtungen in Deutschland in ihrer Struktur nach entsprechenden Qualitätsrichtlinien zertifizieren zu können. Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht geeignet, gegenüber anderen Partnern im Gesundheitswesen (Patientenverbänden, Kostenträgern, Klinikleitungen) die Nephrologie als wichtiges, hochspezialisiertes und zukunftsorientiertes Fach innerhalb der Inneren Medizin zu verankern.

Der Vorstand