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Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Satzungsgemäß sollen drei Mitglieder leitende Ärztinnen/Ärzte einer nephrologischen Abteilung an einem Krankenhaus sein (davon mindestens eine/einer an einer nicht-universitären Klinik und mindestens eine/einer an einem Universitätsklinikum), ein Mitglied soll die universitäre theoretische Medizin vertreten und ein Mitglied soll niedergelassene Nephrologin/niedergelassener Nephrologe sein.
Gewählt wurden:
Der neue Vorstand berief aus seiner Mitte Prof. Pavenstädt zum Präsidenten der DGfN. Seine Wiederwahl stellt die Kontinuität der bisherigen, erfolgreichen Vorstandsarbeit sicher.
Als wesentliche Ziele und Aufgabenbereiche der neuen Amtsperiode benannte der Vorstand die Nachwuchsförderung, die Initiierung eines Dialyseregisters und eines Deutschen Nierenforschungszentrums. Im Mittelpunkt stehe das Patientenwohl und die Sicherung der bestmöglichen Versorgung der Betroffenen.
„Wir stehen vor großen Herausforderungen, um die Nephrologie zukunftssicher aufzustellen und als Fach weiter zu stärken. Ich freue mich, zusammen im Team mit meinen Vorstandskolleginnen und -kollegen an dieser großen Aufgabe zu arbeiten“, erklärt der neue und alte DGfN-Präsident Prof. Dr. Hermann Pavenstädt.
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