Wahl der Ländervertreterinnen und Ländervertreter

: Kandidatinnen und Kandidaten (klinisch und niedergelassen) sollen bitte bis zum 15.08.2022 der Geschäftsstelle der DGfN formlos mitgeteilt werden.

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Liebe Mitglieder der DGfN, liebe Ländervertreterinnen und Ländervertreter,

für die DGfN als eine Fachgesellschaft mit mittlerweile über 2.900 Mitgliedern ist das ehrenamtliche Engagement der Ländervertreterinnen und Ländervertreter unverzichtbar, u.a. um Informationen und Meinungen aus der Mitgliedschaft möglichst direkt an den Vorstand zu vermitteln. Die Satzung der DGfN bestimmt deshalb auch, dass die Ländervertretungen Mitglieder des Erweiterten Vorstandes der DGfN sind.

Zum Wahlmodus der Ländervertretungen enthält die Satzung der DGfN keine Festlegungen. Um die demokratische Legitimierung der Ländervertretungen zu stärken, hat der Vorstand der DGfN beschlossen, die Wahl der Ländervertreterinnen und Ländervertreter erneut getrennt für die jeweiligen Bundesländer durchzuführen. Das hat den Vorteil, dass die Mitglieder aus den jeweiligen Bundesländern, unter den Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die ihnen durch ihre Tätigkeit vor Ort bekannt sind.

Um den Mitgliedern in den Ländern die Teilnahme an der Wahl ihrer Ländervertretungen zu erleichtern und auch unabhängig vom Zeitpunkt des Mitgliedertreffens in den Ländern zu ermöglichen, wird im internen Mitgliederbereich der Website der DGfN eine Wahlplattform eingerichtet, die sichert, dass Mitglieder nur Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrem jeweiligen Bundesland wählen und auch nur einmal abstimmen können. Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten (klinisch und niedergelassen), entweder benannt durch die derzeitigen Ländervertretungen oder auch in Eigeninitiative, müssen dazu bitte bis zum 15.08.2022 der Geschäftsstelle der DGfN formlos mitgeteilt werden.

Die Wahl der Ländervertreterinnen und Ländervertreter wird vom 02.09. bis einschließlich 15.09.2022 möglich sein. Das Wahlergebnis wird in der Mitgliederversammlung der DGfN am 07.10.2022 getrennt nach Bundesland bekannt gegeben werden.

Der Vorstand hofft, dass möglichst viele DGfN-Mitglieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

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