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Angestoßen durch wiederholte Lieferengpässe bei Arzneimitteln in den vergangenen Jahren, haben die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und die assoziierten internistischen Schwerpunktgesellschaften, unter ihnen die DGfN, eine Liste unverzichtbarer Wirkstoffe erarbeitet und zuletzt im Januar 2025 konsentiert. Als unverzichtbar für die Innere Medizin werden solche Wirkstoffe definiert, die in Leitlinien (AWMF, Fachgesellschaften, Europäische Union) empfohlen und in der Versorgung eingesetzt werden. Die Aufnahme von versorgungsrelevanten unverzichtbaren Arzneimitteln, die nicht in Leitlinien genannt sind, unterliegt dem Konsens der zuständigen Fachgesellschaft(en).
Die Liste kann bei der Erstellung von Leitlinien herangezogen werden und wird von den Schwerpunktgesellschaften in Zusammenarbeit mit der DGIM und in Abstimmung mit dem BfArM gepflegt.
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