Kommission Dialysestandard

Über die Kommission

Der Dialysestandard der DGfN ist seit vielen Jahren die entscheidende Richtschnur für die Qualität der Dialyse in Deutschland. Als Stellungnahme der wissenschaftlichen Fachgesellschaft DGfN e.V. stellt er einen Expertenkonsens dar, an dem sich Dialyseanbieter, Patienten, Gesundheitsbehörden und die Politik orientieren. Zusammen mit der „Hygienerichtlinie der DGfN“ definiert er den Rahmen für nephrologische Therapien in Deutschland.

Der Dialysestandard ist seit den 1990er Jahren stets weiterentwickelt und an neue Erkenntnisse und Techniken angepasst worden. Die bisherigen Novellierungszyklen (6–8 Jahre) reichen heute nicht mehr aus, um den Standard aktuell zu halten. Die Kommission „Dialysestandard“ steuert daher nun einen kontinuierlichen Aktualisierungsprozess. So sollen die Vorgaben der Fachgesellschaft jeweils zeitnah an neue wissenschaftliche Entwicklungen angepasst werden.

Neben dieser Leitlinienarbeit ist die Kommission für alle Mitglieder der DGfN ansprechbar, wenn es um die Interpretation des Dialysestandards oder der Hygienerichtlinie oder um praktische Fragen aus den Dialysezentren geht.

Mitarbeit in der Kommission

  • Die Mitarbeit am Dialysestandard steht prinzipiell allen ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft offen. Die Kommission ist jedoch kein offenes Gremium. Die Mitglieder der Kommission werden durch die Vorsitzenden benannt. Bei Interesse an der Mitarbeit in der Kommission nehmen Sie gerne Kontakt mit den Vorsitzenden auf.
  • Die Zusammensetzung der Kommission unterliegt der Verantwortung der Vorsitzenden; diese haben insbesondere darauf zu achten, dass eine ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums gewährleistet ist.
  • Die Mitarbeitenden der Kommission sind für bestimmte Kapitel zuständig und bearbeiten diese in Arbeitsgruppen. Auch hier achten die Vorsitzenden auf die Ausgewogenheit der Zusammensetzung.
  • Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden im Nachgang allen Mitgliedern der Kommission zur Diskussion vorgelegt.
  • Nach entsprechender Beschlussfassung in der Kommission werden die Ergebnisse vor der Publikation dem Vorstand der DGfN zur endgültigen Freigabe vorgelegt und können erst nach Verabschiedung und Zustimmung durch den Vorstand im Dialysestandard publiziert werden.