Information für Geflüchtete / Інформація для біженців з України
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Zu den wichtigen Aufgaben und Aktivitäten der Kommission Geräte der DGfN zählt die Mitwirkung an allen relevanten gerätetechnischen Sicherheitsaspekten wie zum Beispiel die Implementierung von Sicherheits- und Frühwarnsysteme. Zudem hat sich hat sich die Kommission die Aufgabe gesetzt, perspektivisch Ausbildungsaspekten an der Dialysetechnik einen höheren Stellenwert einzuräumen. Auch erarbeitet die Kommission Stellungnahmen zu verschiedenen Fragen der Dialyse, wie z.B. der Citratdialyse oder Heimdialyse.
Meldungen von Geräte- und Ausrüstungsmängeln:
Die Gerätekommission der DGfN bittet um Mitteilungen zu Geräte- und Ausrüstungsmängeln, um ggf. aus fachgesellschaftlicher Sicht rechtzeitig Cluster bei Häufungen erkennen zu können und bedarfsweise in den Dialog mit den Herstellern zu treten, um diese abzustellen.
Anonymisierte Informationen zu solchen Ereignissen werden hier gesammelt.
Formale Meldepflichtigkeit besteht aber nicht an die DGfN-Gerätekommission, sondern an den/die Medizinproduktebeauftragten der Einrichtung. Diese Person muss im Dialog mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen entscheiden, ob eine tatsächliche oder potenzielle Patientengefährdung bestand und im positiven Fall eine Meldung an das BfArM, Abt. Medizinproduktesicherheit, Email mp-vigilanz@bfarm.de vornehmen.
Die Verantwortung für die Auslösung der Meldekette trägt der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin.
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