Information für Geflüchtete / Інформація для біженців з України
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In der ersten, bislang noch geltenden Impfverordnung wurden transplantierte Patienten in der Gruppe 2 („mit hoher Priorität“), Patienten mit chronischer Nierenerkrankung in Gruppe 3 („mit erhöhter Priorität“) eingeordnet – Dialysepatienten wurden nicht separat betrachtet. In der aktuellen Überarbeitung der Impfverordnung werden Dialysepatienten zwar auch nicht gesondert betrachtet, aber zumindest wurde die Gruppe der Menschen mit chronischer Nierenerkrankung insgesamt in die Stufe 2 („mit hoher Priorität“) hochgestuft.
Das ist angesichts der Tatsache, dass Anfang Januar zwar durch unsere Intervention eine Öffnungsklausel in die bestehenden Impfverordnung eingebacht wurde, die aber de facto nur in wenigen Bundesländern genutzt werden konnte und sich somit vielerorts als ‚Mogelpackung‘ erwies, ein erster Erfolg.
Dennoch werden wir unsere Bemühungen nicht beenden und uns weiterhin für eine separate Betrachtung von Dialysepatienten und Hochstufung dieser Patienten in die höchste Priorisierungsgruppe einsetzen: Die Datenlage spricht dafür. Eine in NDT erschienene Auswertung zeigt, dass Dialysepatienten die am meisten gefährdete Patientengruppe überhaupt darstellen (HR für die Mortalität: 3,69), auch eine kanadische Studie erhob eine vierfache Sterblichkeitsrate. In Deutschland sind die Zahlen etwas besser: Unsere im DGfN-COVID-19-Register erhobenen Zahlen zeigen eine Mortalität von über 20% (Publikation im Deutschen Ärzteblatt wurde eingereicht).
Wir hoffen, mit diesen Daten zu erreichen, dass zumindest in der nächsten Überarbeitung der Impfverordnung die uns anvertrauten Dialysepatienten in die höchste Impfpriorisierungskategorie eingeordnet werden.
Eine positive Nachricht erreichte uns heute aus NRW: Dort wird nun auch das Dialysepersonal ambulanter Einrichtungen mit höchster Priorität geimpft (Kategorie 1).
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. Jan C. Galle, DGfN-Präsident
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