Zertifikate der DGfN für spezialisierte nephrologische Einrichtungen

Seit 2012 ist die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) Herausgeber von Zertifikaten für medizinische Einrichtungen. Die DGfN ist eine Fachgesellschaft, die sich insbesondere mit Nieren- und Hochdruckerkrankungen befasst. Dies spiegelt sich thematisch auch in den Zertifikaten wider. Es wurden Zertifizierungsverfahren geschaffen, mit denen sich spezialisierte nephrologische Einrichtungen einem Qualitätsentwicklungs- und Überprüfungsverfahren unterziehen können.

Das wesentliche Ziel ist die Verbesserung der Versorgung nierenerkrankter Patientinnen und Patienten in allen Phasen und für alle Bereiche ihrer Erkrankung. Hierzu müssen die nephrologischen Einrichtungen nachweisen, dass sie die geforderten Mindestanforderungen und weitere Anforderungen zur Struktur- und Prozessqualität erfüllen. Wird ein Zertifikat verliehen, kann sich eine Patientin oder ein Patient sicher sein, dass die zertifizierte Einrichtung die Grundvoraussetzungen erfüllt, um eine sehr gute Behandlungsqualität erbringen und eine bestmögliche Patientensicherheit gewährleisten zu können (Ergebnisqualität).

Aber auch eine Ausrichtung der nephrologischen Einrichtung an den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten wird über die Zertifikate belegt. So gibt es Anforderungen zu Veranstaltungen oder Schulungen für Patientinnen oder Patienten, zu Informationsmaterialien oder zu Patientenbefragungen.

Zertifikat „Nephrologische Schwerpunktklinik DGfN“

Abhängig von der Größe der spezialisierten nephrologischen Klinik oder Abteilung eines Krankenhauses bzw. von der Anzahl der jährlich behandelten Patientinnen und Patienten mit Nierenerkrankungen ist eine Zertifizierung als „Nephrologische Schwerpunktklinik“ oder als „Nephrologische Schwerpunktabteilung“ möglich.

Nephrologische Schwerpunktkliniken sind größer, müssen mindestens über 15 Betten für nierenkranke Patientinnen und Patienten und über mehr ärztliches und pflegerisches Personal verfügen. Sie arbeiten vernetzt und erbringen alle medizinischen Leistungen, die für die Diagnostik und Behandlung von Nierenerkrankungen nötig sind, sehr häufig. Komplikationen sollen vermieden werden. Wenn sie dennoch auftreten, ist eine Behandlung auf hohem fachlichem Niveau rund um die Uhr sichergestellt.

Die Einrichtungen bieten Informationsmaterialien, Schulungen und Ernährungsberatungen für Patientinnen und Patienten an. Sie binden Selbsthilfegruppen aktiv ein, ermöglichen die Inanspruchnahme eines Sozialdienstes und kooperieren mit Reha-Einrichtungen, die auf Dialysepatientinnen und -patienten spezialisiert sind. Darüber hinaus führen sie Befragungen der zuweisenden Ärzte und jährliche Patientenbefragungen durch, um sich auf Basis dieser Ergebnisse verbessern zu können.

Welche Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung des Zertifikats „Nephrologische Schwerpunktklinik DGfN“ zu erfüllen sind, können dem Erhebungsbogen zum Zertifikat entnommen werden. Die Gültigkeitsdauer von Erstzertifikaten beträgt maximal 3,5 Jahre. Bei erfolgreicher Rezertifizierung werden die Zertifikate um maximal 3 Jahre verlängert.

Zertifikat „Nephrologische Schwerpunktabteilung DGfN“

Abhängig von der Größe der spezialisierte nephrologischen Klinik oder Abteilung eines Krankenhauses bzw. von der Anzahl der jährlich behandelten Patientinnen und Patienten mit Nierenerkrankungen ist eine Zertifizierung als „Nephrologische Schwerpunktklinik“ oder als „Nephrologische Schwerpunktabteilung“ möglich.

Nephrologische Schwerpunktabteilungen sind kleiner, aber auch sie erbringen alle medizinischen Leistungen, die für die Diagnostik und Behandlung von Nierenerkrankungen nötig sind, häufig. Sie verfügen über ausreichend ärztliches und pflegerisches Personal und arbeiten vernetzt. Komplikationen sollen vermieden werden. Wenn sie dennoch auftreten, ist eine Behandlung auf hohem fachlichem Niveau rund um die Uhr sichergestellt.

Die Einrichtungen bieten Informationsmaterialien, Schulungen und Ernährungsberatungen für Patientinnen und Patienten an. Sie binden Selbsthilfegruppen aktiv ein, ermöglichen die Inanspruchnahme eines Sozialdienstes und kooperieren mit Reha-Einrichtungen, die auf Dialysepatientinnen und -patienten spezialisiert sind. Darüber hinaus führen sie Befragungen der zuweisenden Ärzte und jährliche Patientenbefragungen durch, um sich auf Basis dieser Ergebnisse verbessern zu können.

Welche Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung des Zertifikats „Nephrologische Schwerpunktabteilung DGfN“ zu erfüllen sind, können dem Erhebungsbogen zum Zertifikat entnommen werden. Die Gültigkeitsdauer von Erstzertifikaten beträgt maximal 3,5 Jahre. Bei erfolgreicher Rezertifizierung werden die Zertifikate um maximal 3 Jahre verlängert.

Zertifikat „Zentrum für Nierentransplantation DGfN“

Bei dem Zertifikat „Zentrum für Nierentransplantation DGfN“ handelt es sich nicht um eine eigenständige, sondern um eine zusätzliche Zertifizierung. Das Zertifikat „Nephrologische Schwerpunktklinik DGfN“ als Basiszertifikat kann um dieses Modul erweitert werden. Die Erweiterungszertifizierung kann auch in einem kombinierten Verfahren mit der Erst- oder Re-Zertifizierung zur nephrologischen Schwerpunktklinik stattfinden.

Mit dem Zertifikat wird nachgewiesen, dass die relevanten strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen zur nephrologischen Versorgung rund um eine Nierentransplantation erfüllt werden. Komplikationen sollen vermieden werden. Wenn sie dennoch auftreten, ist eine Behandlung auf hohem fachlichem Niveau rund um die Uhr sichergestellt. Eine Besonderheit in diesem Zertifizierungsverfahren ist, dass auch eine sehr gute Ergebnisqualität der Einrichtung auf Basis der Ergebnisse der externen Qualitätssicherung nachgewiesen werden muss. Die Ergebnisse der Einrichtungen in den Qualitätssicherungsverfahren zur Nierenersatztherapie (QS NET) und zur Transplantation mit Nierenlebendspende (QS TX) über Transplantatfunktion, Transplantatversagen und Überleben der Patientinnen und Patienten werden in den Bewertungsprozess miteinbezogen.

Welche Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung des Zertifikats „Zentrum für Nierentransplantation DGfN“ zu erfüllen sind, können dem Erhebungsbogen zum Zertifikat entnommen werden. Bei der Zertifizierung „Zentrum für Nierentransplantation DGfN“ entspricht die Gültigkeitsdauer des Moduls der Gültigkeitsdauer der zugrundeliegenden Basiszertifizierung (Nephrologische Schwerpunktklinik). Dies kann bei nachträglichen Erweiterungen um das Modul zu einer verkürzten Zertifikatslaufzeit führen. Die Gültigkeitsdauer von Erstzertifikaten beträgt maximal 3,5 Jahre. Bei erfolgreicher Rezertifizierung werden die Zertifikate um maximal 3 Jahre verlängert.

Zertifikat „Zentrum für Hypertonie DGfN/DHL“

Bei dem Zertifikat „Zentrum für Hypertonie DGfN/DHL“ handelt es sich nicht um eine eigenständige, sondern um eine zusätzliche Zertifizierung (Modul). Bereits zertifizierte nephrologische Schwerpunktkliniken oder Schwerpunktabteilungen können ihr Basiszertifikat um den Zusatz „Zentrum für Hypertonie DGfN/DHL“ erweitern lassen. Die Erweiterungszertifizierung kann auch in einem kombinierten Verfahren mit der Erst- oder Re-Zertifizierung zur nephrologischen Schwerpunktklinik oder zur nephrologischen Schwerpunktabteilung stattfinden.

Das Zertifikat wird in Kooperation der Deutschen Hochdruckliga (DHL), der Deutschen Gesellschaft für Hypertonie und Prävention, herausgegeben. Mit diesem Zertifikat wird nachgewiesen, dass neben den strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sehr gute Diagnostik und Behandlung von Nierenerkrankungen auch die Voraussetzungen für eine sehr gute Diagnostik und Behandlung von Hochdruckerkrankungen (Hypertonie) bestehen. In diesen Einrichtungen müssen beispielsweise mindestens zwei Spezialisten für Hochdruckerkrankungen (Hypertensiologen) arbeiten und sie müssen über 100 Behandlungsfälle im Jahr nachweisen. Auch werden Vorgaben zu den diagnostischen Verfahren gemacht, die angeboten und leitliniengerecht durchgeführt werden.

Welche Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung des Zertifikats „Zentrum für Hypertonie DGfN/DHL“ zu erfüllen sind, können dem Erhebungsbogen zum Zertifikat entnommen werden. Bei der Zertifizierung „Zentrum für Hypertonie DGfN/DHL“ entspricht die Gültigkeitsdauer des Moduls der Gültigkeitsdauer der zugrundeliegenden Basiszertifizierung (Nephrologische Schwerpunktklinik oder Schwerpunktabteilung). Dies kann bei nachträglichen Erweiterungen um das Modul zu einer verkürzten Zertifikatslaufzeit führen. Die Gültigkeitsdauer von Erstzertifikaten beträgt maximal 3,5 Jahre. Bei erfolgreicher Rezertifizierung werden die Zertifikate um maximal 3 Jahre verlängert.

Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

Welche Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung eines Zertifikats zu erfüllen sind, können den jeweiligen Erhebungsbögen zu den Zertifikaten entnommen werden. Auf Basis dieser Erhebungsbögen begehen sogenannte Auditoren (Fachexperten) die Einrichtungen, die sich um ein Zertifikat bewerben. Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen. Mindestanforderungen müssen eingehalten werden. Weitere Anforderungen sind ebenfalls grundsätzlich einzuhalten.

Sollten es jedoch bei den weiteren Anforderungen geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen sind spätestens bis zu einer erneuten Überprüfung nach drei Monaten zu erfüllen. Darüber hinaus geben die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können. Über die Erteilung eines Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Auditoren folgt.

Die Gültigkeitsdauer von Erstzertifikaten beträgt maximal 3,5 Jahre. Bei erfolgreicher Rezertifizierung werden die Zertifikate um maximal 3 Jahre verlängert. Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug oder Aussetzen des Zertifikats. Falls eine Einrichtung die Durchführung des Wiederholaudits nicht rechtzeitig in dem erforderlichen Umfang ermöglicht oder falls festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden, wird ein Zertifikat ebenfalls ausgesetzt oder entzogen.

Die zertifizierten Einrichtungen werden veröffentlicht, aber auch der Entzug oder das Aussetzen eines Zertifikats. Mit der Durchführung der Zertifizierung hat die DGfN das Internationale Zertifizierungsinstitut ClarCert betraut.

Erarbeitung und Weiterentwicklung der Zertifikate

Die Zertifikate schaffen somit Transparenz nach innen und nach außen. Jedes der Zertifizierungsprogramme wurde von einer sogenannten Zertifizierungskommission, einem Gremium aus Fachexperten und Patientenvertretern, auf Basis wissenschaftlicher Quellen und Erfahrungswissen nach dem Mehrheitsprinzip erarbeitet. Das Mehrheitsprinzip ist ein Weg zur Entscheidungsfindung. Enthaltungen sind möglich und werden als nicht abgegebene Stimme gewertet. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden der Zertifizierungskommission den Ausschlag.

Die Programme werden in jährlichen Abständen evaluiert. Das heißt: inhaltlich überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Hierzu erhält die Zertifizierungskommission Hinweise der Zertifizierungsstelle ClarCert und der Auditoren aus den Vor-Ort-Begehungen und gleicht den Anforderungskatalog mit den jeweils aktuell zur Verfügung stehenden, besten wissenschaftlichen Erkenntnissen ab. Der Anforderungskatalog wird dabei regelmäßig überarbeitet.

Die Mitglieder der Zertifizierungskommission werden durch den Vorstand der DGfN benannt, nachdem Interessenskonflikte ausgeschlossen worden sind. Alle Mitglieder einer Zertifizierungskommission unterschreiben darüber hinaus einen Ehrenkodex.

Die Zertifizierungsstelle ClarCert ist für die Benennung der Auditoren und Fachexperten des Ausschusses Zertifikatserteilung zuständig. Die Regelungen hierzu sind in den Zertifizierungsbestimmungen festgeschrieben.

Weitere Zertifikate

Zertifikate „Interdisziplinäres Shunt-Referenzzentrum“ und „Interdisziplinäres Regionales Shuntzentrum“

Die DGfN hat sich mit der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA), der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) und der Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimalinvasive Therapie (DeGIR) in der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) unter dem Dach der Gesellschaft zur Zertifizierung von Interdisziplinären Zentren für Dialysezugänge (GbR) zusammengeschlossen. Gemeinsam sind sie der Herausgeber für die Zertifizierung von „Interdisziplinären Zentren für Dialysezugänge“.

Zu den Dialysezugängen gehören sowohl Gefäßzugänge für die Hämodialyse als auch Zugänge für die Bauchfelldialyse (Katheter für die Peritonealdialyse). Unter anderem soll die Implementierung der pflegerischen Leitlinien und der interdisziplinären Empfehlungen zum Umgang mit Dialysezugängen durch den Zertifizierungsprozess in Kliniken oder Abteilungen eines Krankenhauses gefördert werden. Ziel ist es, durch Struktur- und Prozessvorgaben die Erstanlage eines Zugangs in hoher Qualität zu gewährleisten. Komplikationen sollen vermieden werden. Wenn sie dennoch auftreten, ist eine Behandlung auf hohem fachlichem Niveau rund um die Uhr sichergestellt. Dabei handelt es sich bei den Shunt-Referenzzentren um größere Zentren, welche eine höhere Anzahl an Behandlungsfällen nachweisen müssen.

Welche Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung des jeweiligen Zertifikats zu erfüllen sind, können dem Erhebungsbogen zu den Zertifikaten entnommen werden. Mit der Durchführung der Zertifizierung hat die Gesellschaft zur Zertifizierung von Interdisziplinären Zentren für Dialysezugänge (GbR) das Internationale Zertifizierungsinstitut ClarCert beauftragt. Mehr zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens und der Gültigkeit der Zertifikate erfahren Sie auf der Webseite von ClarCert.

Zertifikate „Weiterbildungsstätte für Dialyse-Fachangestellte DGfN“ und „Weiterbildungsstätte für Dialyseassistenz DGfN“

Seit Ende 2023 ist die DGfN in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Zertifizierungsinstitut ClarCert Herausgeber der Zertifikate „Weiterbildungsstätte für Dialyse-Fachangestellte DGfN“ und „Weiterbildungsstätte für Dialyseassistenz DGfN“. Die Zertifikate können als ein Kombinationszertifikat erlangt werden.

Der Fachkräftemangel in den Gesundheits- und Pflegeberufen sowie den medizinischen Assistenzberufen setzt alle Einrichtungen der medizinischen Fürsorge in Deutschland zunehmend unter Druck. Betroffen von dieser Entwicklung sind auch Dialyseeinrichtungen. Um eine qualitativ hochwertige Versorgung aller dialysepflichtigen Patientinnen und Patienten in Deutschland zu gewährleisten, muss der Kreis der in den Behandlungsprozess eingebundenen qualifizierten Mitarbeiter erweitert werden. Dieser Prozess soll durch zertifizierte Weiterbildungsstätten gefördert werden.

Weitere Informationen zum Zertifizierungsprozess, den Anforderungen und der Gültigkeit der Zertifikate finden Sie auf der Website von ClarCert.

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Gern geben wir Ihnen weitere Informationen unter Telefon: +49 30 258 009 40 oder per E-Mail: .