Die DGfN fordert den Pflegebonus auch für Pflegepersonal in ambulanten und klinischen Dialysezentren!

: Auch das Pflegepersonal in den nephrologischen Zentren – ambulant wie stationär – hat die Versorgung aufrechterhalten, und zwar unter erschwerten Bedingungen und, bevor es die Möglichkeit der Impfung gab, auch unter Einsatz der eigenen Gesundheit. Die DGfN fordert daher, die Bonusregelung auch auf das Pflegepersonal in Dialysezentren auszuweiten.

© Picitup, iStock.com

Laut Koalitionsvertrag wollen SPD, Grüne und FDP im Jahr 2022 eine Milliarde Euro an Pflegekräfte auf Intensivstationen und in Seniorenheimen als Anerkennung für „herausragende Leistung“ zahlen [1].

Die DGfN verweist darauf, dass nicht nur die Intensivpflege in den Krankenhäusern und die Pflege in Seniorenheimen Herausragendes geleistet hat. Auch das Pflegepersonal in den nephrologischen Zentren – ambulant wie stationär – hat die Versorgung aufrechterhalten, und zwar unter erschwerten Bedingungen und, bevor es die Möglichkeit der Impfung gab, auch unter Einsatz der eigenen Gesundheit.

Chronisch nierenkranke Patientinnen und Patienten, insbesondere jene, die dialysepflichtig sind oder transplantiert wurden, mussten seit Beginn der Pandemie in unverändertem Rhythmus weiter versorgt werden. Die Hygienemaßnahmen, das routinemäßige Testen und die Durchführung von Infektionsdialysen haben den Teams in Dialysezentren dabei sehr viel abverlangt. Hinzu kam, dass auch aufgrund eines erhöhten Krankenstands beim Personal jeder einzelne eine sehr viel höhere Arbeitslast zu bewältigen hatte. Ohne diesen erhöhten Einsatz unserer Pflegekräfte wäre in Dialysezentren die Versorgung nicht aufrechtzuerhalten gewesen.

Die DGfN fordert daher, die Bonusregelung auch auf das Pflegepersonal in Dialysezentren – ambulant wie stationär – auszuweiten.

Zurück