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Laut Robert Koch-Institut (16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung [1]) soll bei schwer immundefizienten Personen, zu denen Dialysepatientinnen/-patienten und Nierentransplantierte zählen, frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens vier Wochen nach der 3. Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spikeprotein erfolgen.
Auch aus Sicht der DGfN ist eine solche Untersuchung notwendig, um das individuelle Impfansprechen einzuschätzen und Hochrisikopatientinnen und -patienten bei bislang ungenügendem Impfschutz eine weitere Impfdosis anbieten zu können.
Leider ist bisher die Kostenübernahme dieser Untersuchung nicht geregelt. Trotz Empfehlung des RKI sind Antikörper-Tests bei der empfohlenen Testung von Hochrisikogruppen im Zusammenhang mit Zweit- oder Boosterimpfungen eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die DGfN fordert, diese Tests in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen und dafür eine Abrechnungsziffer zu schaffen.
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