Stellungnahme der DGfN zu den Notfall­stufen­regelungen des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA)

: In den drei Versorgungsstufen Basis-, erweiterte und umfassende Notfallversorgung ist die Nephrologie bislang nicht benannt – während zahlreiche Fachrichtungen explizit gefordert werden. Um spezifisch-nephrologische Expertise für die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit z.B. chronischer Nierenkrankheit (CKD) und akuten Nierenfunktionseinschränkungen (AKI) einzubinden, setzt sich die DGfN dafür ein, dass die Nephrologie in der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung Berücksichtigung findet. Zudem müssen in den entsprechenden Krankenhäusern die apparativen Möglichkeiten zur kontinuierlichen und intermittierenden Dialyse vorgehalten werden.

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