Stellungnahme zum Entwurf der Methodischen Grundlagen für die Version 2.1 des IQTIG

: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 137a Abs. 7 SGB V wurde die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) als wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaft aufgefordert, zum Entwurf der Methodischen Grundlagen für die Version 2.1 des IQTIG vom 8. April 2024 Stellung zu nehmen. Diese Methodischen Grundlagen sollen als Basis der Umsetzung der gesetzlichen Qualitätssicherung (QS) dienen, soweit das IQTIG mit der Umsetzung beauftragt ist.

Dem Anschreiben des IQTIG nach soll eine Überarbeitung der Methodischen Grundlagen vor allem in folgenden Kapiteln erfolgt sein:

  • Grundlagen der Qualitätsmessung (Kapitel 4),
  • Evaluation von Regelungen zur Qualitätssicherung (Kapitel 9),
  • Literaturrecherchen und Evidenzsynthese (Kapitel 10),
  • Eignung von Qualitätsmessungen (Kapitel 13) und
  • Volume-Outcome-Analysen (Kapitel 20.4).

Daher wird die DGfN auch insbesondere zu diesen Kapiteln Stellung nehmen.

Da jedoch auch die anderen Kapitel in Zusammenhang mit den hier aufgeführten, maßgeblich überarbeiteten Kapiteln stehen, wird die DGfN auch punktuell Stellung zu den übrigen Kapiteln nehmen müssen, um dem Auftrag des Gesetzgebers im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gerecht werden zu können. Daher geht die DGfN davon aus, dass auch diese Anmerkungen durch das IQTIG gewürdigt und in eine Überarbeitung der Methodischen Grundlagen einfließen werden.

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