Stellung­nahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Trans­plantations­gesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebend­organ­spende und weitere Änderungen

: Die DGfN begrüßt die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei Lebendorganspenden bzw. -transplantationen in Deutschland, insbesondere die Ermöglichung von Cross-Over-Spenden und Ketten-Nierentransplantationen, sowie die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf: insbesondere muss bei der Spenderselektion präzisiert werden. Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern.

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