Stellungnahme zum Referenten­entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Kranken­hausreform (Kranken­haus­reform­anpassungs­gesetz – KHAG)

: Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) begrüßt, dass die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) so praxisgerecht weiterentwickelt werden sollen, dass eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleistet wird. Mit Blick auf die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ ist dies wichtig, da im Fachgebiet bereits jetzt eine zentralisierte Leistungserbringung stattfindet. Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen, die die flächendeckende Versorgung und die ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet sicherstellen und die die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ beantragen können, besteht keine Überversorgung. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet.

Zurück