Stellungnahme zum Referentenentwurf „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz“
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In Krisensituationen sind Menschen mit chronischen Erkrankungen besonders betroffen. Sie sind auf die Versorgung mit Medikamenten, die Verfügbarkeit einer hochspezialisierten medizinischen Infrastruktur, eine apparative und technische Versorgung sowie eine besondere Logistik angewiesen. Dies trifft insbesondere auf Patientinnen und Patienten mit chronischem Nierenversagen zu, die zum Überleben auf eine dauerhafte Dialysebehandlung angewiesen sind. Daher muss die ambulante Dialysebehandlung in einer Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen abgebildet werden.
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