Vereinsgründung
Verein „Leitender universitärer Nephrologen“ gegründet
Organe des Vereins sind
Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen dem DGfN e.V. zugeführt oder anderen gemeinnützigen Zwecken. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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