Abrechnung nephrologischer Leistungen

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Kodierleitfaden Nephrologie 2021

Der Kodierleitfaden Nephrologie 2021 liegt nun überarbeitet und aktualisiert vor und steht hier zum Download zur Verfügung.

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FAQ Abrechnung Dialyseleistungen

Sind Dialyseleistungen allgemeine Krankenhausleistungen?

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG gehört eine Dialyse nicht zu den Krankenhausleistungen, wenn:

  • Hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird (der Patient war schon vor der Krankenhausbehandlung dialysepflichtig)
  • Das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat
  • Kein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung besteht.
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Leitfaden zur Kalkulation nephrologischer Leistungen

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) unterstützt als klinische und wissenschaftliche Fachgesellschaft die Leistungserbringer (Krankenhäuser bzw. ggf. die in deren Namen tätigen Kooperationspartner) bei einer sachgerechten Abbildung der Kosten für nephrologische Leistungen und hat in Zusammenarbeit mit der Solidaris Unternehmungsberatungs-GmbH (Solidaris) einen Kalkulationsleitfaden ausgearbeitet, der die bisherigen Empfehlungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ergänzen soll.

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Musterstellungnahme für die "Kodierung des akuten Nierenversagens"

Mit dieser Muster‐Stellungnahme erfolgt eine Klarstellung, dass die in den letzten Jahren vorgenommenen Differenzierungen in der Nomenklatur des akuten Nierenversagens (RIFLE, AKIN und KDIGO) keine Auswirkungen auf die Kodierung des akuten Nierenversagens mittels der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten ICD in der 10. Revision (ICD‐10‐GM Version 2014) haben können. Dies ist darin begründet, dass die in der ICD‐10 genutzte Unterteilung der Kodegruppe N17.‐ „Akutes Nierenversagen“ seit vielen Jahren unverändert geblieben ist und im Wesentlichen der 1979 in Deutschland eingeführten Vorgängerversion ICD‐9 entspricht. Eine Anpassung an die aktuellen Kriterien können diese Kodegruppen daher noch nicht leisten. Darüber hinaus beziehen die Differenzierungen der RIFLE‐, AKIN‐ oder KDIGO‐Richtlinien insbesondere die niedrigen Grade mit geringer Funktionseinschränkung ausdrücklich mit in das akute Nierenversagen ein. Damit stellen die neuen Richtlinien eine Ausweitung und keine Einschränkung der „klassischen“ Diagnose Akutes Nierenversagen dar.

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