Stellungnahmen

Stellungnahme zum Gesetz­entwurf der Bundes­regierung zur Anpassung der Kranken­haus­reform (Kranken­haus­reform­anpassungs­gesetz – KHAG)

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) hatte bereits zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen. Leider wurden die Anmerkungen nicht aufgegriffen, so dass an dieser Stelle zumindest ein zentraler Punkt nochmals thematisiert werden muss. mehr...

Stellungnahme der DGfN zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Anlage III

Auf Initiative der Kommission Therapeutische Apherese hat die DGfN sich gegen eine geplante Verordnungsbeschränkung bei der Therapie mit Evolocumab, Alirocumab und Inclisiran ausgesprochen. Fachärztinnen und Fachärzte in der Niederlassung sind für die wohnortnahe Versorgung von elementarer Bedeutung. mehr...

Außerordentliche Stellung­nahme zur Akzeptanz der geschätzten glomerulären Filtrations­rate und Albumin­urie/Protein­urie als Surrogat­para­meter für die Progression bei chronischer Nieren­krankheit

Die Beratungsverfahren des Unterausschuss Arzneimittel im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) orientieren sich bei der Bewertung der Endpunkte an den Vorgaben des Methodenpapiers des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Für die Nephrologie ergeben sich jedoch einige fachspezifische Besonderheiten, denen in den Beratungen Rechnung getragen werden sollte. mehr...

Stellungnahme zur wissen­schaftlichen Ausarbeitung des IQWiG zur Generierung versorgungs­naher Daten und deren Auswertung zum Zwecke der Nutzen­bewertung von Arznei­mitteln (AMNOG-Verfahren)

Im Rahmen des AMNOG-Verfahrens prüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) pragmatische Vorgehensweisen für anwendungsbezogene Datenerhebungen bei innovativen Therapien für seltene Erkrankungen. Die DGfN begrüßt die Initiative zur Weiterentwicklung der Methodik. Studien ausreichend zu powern, kann auch erschwert sein, wenn klassische Endpunkte selten auftreten und sehr lange Beobachtungsdauern nötig werden. Hier müssen Surrogatparameter in die Betrachtung einbezogen werden. Die DGfN bittet daher das IQWiG, die eGFR-slope und die Albuminurie als Surrogatparameter für Studien bei chronischer Nierenkrankheit (CKD) zu berücksichtigen. mehr...

Stellungnahme zum Referenten­entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Kranken­hausreform (Kranken­haus­reform­anpassungs­gesetz – KHAG)

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) begrüßt, dass die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) so praxisgerecht weiterentwickelt werden sollen, dass eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleistet wird. Mit Blick auf die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ ist dies wichtig, da im Fachgebiet bereits jetzt eine zentralisierte Leistungserbringung stattfindet. Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen, die die flächendeckende Versorgung und die ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet sicherstellen und die die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ beantragen können, besteht keine Überversorgung. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. mehr...

Stellung­nahme zu Geräte­engpass in der Kinder­nephrologie

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) um Einordnung der fachlichen Inhalte eines Urgent Letters an die EU-Gesundheitskommission gebeten. Gegenstand des Urgent Letters ist ein durch die Medical Device Regulation (MDR) hervorgerufener Geräteengpass in der Kindernephrologie. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie (GPN) unterstützt die DGfN die Positionen und Empfehlungen des Urgent Letters. mehr...

Stellung­nahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Trans­plantations­gesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebend­organ­spende und weitere Änderungen

Die DGfN begrüßt die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei Lebendorganspenden bzw. -transplantationen in Deutschland, insbesondere die Ermöglichung von Cross-Over-Spenden und Ketten-Nierentransplantationen, sowie die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf: insbesondere muss bei der Spenderselektion präzisiert werden. Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern. mehr...

Stellungnahme zum Vorbericht der Leitliniensynopse für die Aktualisierung des DMP Diabetes Mellitus Typ 2

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 identifiziert, um deren Empfehlungen mit der Disease-Management-Programm-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und eventuelle Diskrepanzen festzustellen. Zum aktuell vorgelegten Vorbericht hat die DGfN Stellung genommen: Die KDIGO-Leitlinien müssen in den Abgleich einbezogen und im DMP berücksichtigt werden. Sie entsprechen S3-Leitlinien. Zudem hat die DGfN darauf hingewiesen, dass die Urin-Albumin-Kreatinin-Ratio (UACR) bei Diagnose und Monitoring der diabetischen Nierenkrankheit einbezogen werden muss. mehr...

Stellungnahme der DGfN zu den Notfall­stufen­regelungen des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA)

In den drei Versorgungsstufen Basis-, erweiterte und umfassende Notfallversorgung ist die Nephrologie bislang nicht benannt – während zahlreiche Fachrichtungen explizit gefordert werden. Um spezifisch-nephrologische Expertise für die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit z.B. chronischer Nierenkrankheit (CKD) und akuten Nierenfunktionseinschränkungen (AKI) einzubinden, setzt sich die DGfN dafür ein, dass die Nephrologie in der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung Berücksichtigung findet. Zudem müssen in den entsprechenden Krankenhäusern die apparativen Möglichkeiten zur kontinuierlichen und intermittierenden Dialyse vorgehalten werden. mehr...