Stellungnahmen

Gemeinsame Stellung­nahme zum Referenten­entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesund­heits­wesen (GeDIG)

Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie und des Berufsverbands der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) mehr...

Stellung­nahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitrags­sätze in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetz)

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) sieht die enormen finanziellen Herausforderungen und unterstützt daher grundsätzlich die Ziele des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Wenn auch verschiedene der geplanten Regelungen kritisch bewertet werden, wird die DGfN als Fachgesellschaft in diesem Zusammenhang nur einen Sachverhalt thematisieren. mehr...

Stellungnahme zu Iptacopan/Fabhalta (Komplement-3-Glomerulopathie [C3G]; klinisch insbesondere C3GN)

Nutzenbewertung nach § 35a SGB V und Kosten-Nutzen-Bewertung nach § 35b SGB V mehr...

Außerordentliche Stellungnahme zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des IQTIG mit der Weiterentwicklung des Moduls Dialyse

Die Deutsche Gesellschafft für Nephrologie (DGfN) begrüßt in höchstem Maße das Engagement des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das Verfahren QS NET Modul Dialyse weiterzuentwickeln. Die DGfN nimmt wahr, wie lange und intensiv sich dieser Weiterentwicklungsprozess gestaltet. Daher möchte die DGfN mit dieser außerordentlichen Stellungnahme zum Weiterentwicklungsbeschluss des G-BA vom 5. November 2025 den Impuls geben, nicht in einer überholten Struktur der Qualitätssicherung zu verharren, sondern das Verfahren neu zu denken, das Indikatorenset und die Dokumentationsaufwände auf ein notwendiges und verlässlich auswertbares Maß zu reduzieren, für die Qualitätssicherung ungeeignete Kennzahlen auszuschließen und Qualitätsziele zu empfehlen. mehr...

Stellungnahme zur Aktualisierung des DMP Osteoporose

Der Gemeinsame Bundesausschuss aktualisiert die Anlagen der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL). Die DGfN hat unter Federführung der Kommission Kalziumphosphatstoffwechsel/Osteologie Stellung genommen, um auf den Einfluss der chronischen Nierenkrankheit (CKD) auf den Knochenstoffwechsel hinzuweisen. Die CKD-MBD, kurz für Chronic Kidney Disease – Mineral and Bone Disorder, ist ein komplexes multifaktorielles Krankheitsbild, das Patientinnen und Patienten mit CKD betreffen kann. Die CKD-MBD muss bei der Therapie der Osteoporose berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, rechtzeitig nephrologische Mitbetreuung zu suchen. mehr...

Stellungnahme zum Gesetz­entwurf der Bundes­regierung zur Anpassung der Kranken­haus­reform (Kranken­haus­reform­anpassungs­gesetz – KHAG)

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) hatte bereits zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen. Leider wurden die Anmerkungen nicht aufgegriffen, so dass an dieser Stelle zumindest ein zentraler Punkt nochmals thematisiert werden muss. mehr...

Stellungnahme der DGfN zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Anlage III

Auf Initiative der Kommission Therapeutische Apherese hat die DGfN sich gegen eine geplante Verordnungsbeschränkung bei der Therapie mit Evolocumab, Alirocumab und Inclisiran ausgesprochen. Fachärztinnen und Fachärzte in der Niederlassung sind für die wohnortnahe Versorgung von elementarer Bedeutung. mehr...

Außerordentliche Stellung­nahme zur Akzeptanz der geschätzten glomerulären Filtrations­rate und Albumin­urie/Protein­urie als Surrogat­para­meter für die Progression bei chronischer Nieren­krankheit

Die Beratungsverfahren des Unterausschuss Arzneimittel im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) orientieren sich bei der Bewertung der Endpunkte an den Vorgaben des Methodenpapiers des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Für die Nephrologie ergeben sich jedoch einige fachspezifische Besonderheiten, denen in den Beratungen Rechnung getragen werden sollte. mehr...

Stellungnahme zur wissen­schaftlichen Ausarbeitung des IQWiG zur Generierung versorgungs­naher Daten und deren Auswertung zum Zwecke der Nutzen­bewertung von Arznei­mitteln (AMNOG-Verfahren)

Im Rahmen des AMNOG-Verfahrens prüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) pragmatische Vorgehensweisen für anwendungsbezogene Datenerhebungen bei innovativen Therapien für seltene Erkrankungen. Die DGfN begrüßt die Initiative zur Weiterentwicklung der Methodik. Studien ausreichend zu powern, kann auch erschwert sein, wenn klassische Endpunkte selten auftreten und sehr lange Beobachtungsdauern nötig werden. Hier müssen Surrogatparameter in die Betrachtung einbezogen werden. Die DGfN bittet daher das IQWiG, die eGFR-slope und die Albuminurie als Surrogatparameter für Studien bei chronischer Nierenkrankheit (CKD) zu berücksichtigen. mehr...

Stellungnahme zum Referenten­entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Kranken­hausreform (Kranken­haus­reform­anpassungs­gesetz – KHAG)

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) begrüßt, dass die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) so praxisgerecht weiterentwickelt werden sollen, dass eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleistet wird. Mit Blick auf die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ ist dies wichtig, da im Fachgebiet bereits jetzt eine zentralisierte Leistungserbringung stattfindet. Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen, die die flächendeckende Versorgung und die ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet sicherstellen und die die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ beantragen können, besteht keine Überversorgung. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. mehr...