Gesetz zur Krankenhausreform: Nephrologische Versorgung muss sichergestellt bleiben
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Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) stellt auf seiner Internetseite Informationen zum Verfahren nach § 6 Abs. 2 KHEntgG und aktuelle Aufstellungen zu den „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ zur Verfügung.
Die DGfN bietet an dieser Stelle als Service und zur Information für die Mitglieder Muster für einen fachspezifischen NUB-Antrag an. Der Download ist nur für angemeldete Mitglieder sichtbar.
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