Information für Geflüchtete / Інформація для біженців з України
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Für Studierende, die sich für die Nephrologie als Arbeitsfeld interessieren, stehen Stipendien für Reise- und Übernachtungskosten zur Verfügung. Die Tagungsgebühren sind frei.
Um diese Stipendien können sich Medizinstudierende mit besonderem Interesse an einer späteren nephrologischen Tätigkeit bewerben. BewerberInnen für diese Stipendien werden gebeten, ein maximal einseitiges Motivationsschreiben für die Teilnahme an der Jahrestagung der DGfN zu verfassen.
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 31.07. per E-Mail: gs@dgfn.eu
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie und das Kuratorium der DGfN fördern junge Forscherinnen/Forscher mit nephrologischer Ausrichtung durch die Vergabe von Stipendien, die sowohl für Sachmittel, Investitionen, Reisen als auch für Personalkosten eingesetzt werden können.
Zielsetzung: Vertiefte wissenschaftliche Ausbildung jüngerer Nephrologinnen/Nephrologen innerhalb Deutschlands und stärkere Verzahnung von klinischer und theoretischer Forschung in der deutschen Nephrologie. Anträge können sowohl aus dem Bereich von Grundlagenfächern (Anatomie, Biochemie etc.) als auch klinisch-theoretischen Fächern (Pathologie, klinische Chemie etc.) gestellt werden, sofern nephrologische Themen Gegenstand des Antrages sind. Arbeiten mit klinischem Bezug erfahren eine besondere Würdigung. Die Dotation beträgt 25.000 €.
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie und die KfH-Stiftung Präventivmedizin fördern junge deutsche ForscherInnen mit nephrologischer Ausrichtung durch die Vergabe von Stipendien, die sowohl für Sachmittel, Investitionen, Reisen als auch Personalkosten eingesetzt werden können.
Die Vergabe erfolgt alle zwei ungeraden Jahre.
Zielsetzung: Förderung von Forschungsarbeiten, die sich mit der Prävention von Nierenerkrankungen beschäftigen.
Betrag: 25.000 €
Voraussetzungen: Vorrangig sollen junge NachwuchsforscherInnen gefördert werden, die bisher noch keine umfangreiche öffentliche Förderung erhalten haben und noch keine eigenen Arbeitsgruppen leiten. In der Regel sollte das 38. Lebensjahr nicht überschritten sein. Vorarbeiten der Antragsteller sind zwar wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Sofern keine oder nur geringe Vorarbeiten existieren, muss eine ausreichende Einbettung in ein geeignetes Umfeld dargelegt sein.
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