Information für Geflüchtete / Інформація для біженців з України
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Nephrolithiasis ist eine Volkskrankheit, die mit einer erheblichen Morbidität und rekurrenten Verläufen bis hin zur chronischen Niereninsuffizienz einhergeht. Dennoch ist eine zentrale Erfassung der krankheitsbezogenen Daten bislang unterrepräsentiert. Neben Umweltfaktoren spielt die genetische Prädisposition eine entscheidende Rolle. Zur vollständigeren Dokumentation und besseren Detektion genetisch bedingter Störungen haben wir an der Universität Leipzig ein klinisches Patienten-Register für hereditäre Nierensteinleiden ins Leben gerufen.
Im Rahmen eines von der DFG- und der Else-Kröner Fresenius Stiftung (EKFS) geförderten Projekts, bieten wir eine umfassende Mutationsanalyse für monogene Nierensteinformen an. Wir beschäftigen uns wissenschaftlich mit der Identifikation bislang unbekannter ursächlicher Gendefekte. Durch das Verständnis der zugrundeliegenden Störung möchten wir nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Rezidivprophylaxe sondern auch zur Entwicklung neuer medikamentöser Therapiemöglichkeiten leisten. In enger Zusammenarbeit mit den Kollegen der pädiatrischen Nephrologie, Prof. Bernd Hoppe (Bonn) und Prof. Martin Konrad (Münster), ist unser Ziel, ein deutschlandweites Register für hereditäre Nierensteinleiden zu etablieren.
Zum Einschluss gelten folgende Kriterien:
Zusammen mit Ihnen wollen wir Daten zur Häufigkeit monogener Nierensteinformen, klinischem Verlauf und Korrelation mit dem identifizierten Genotyp dokumentieren. Im Register sollen Stein-Patienten eingeschlossen werden, bei denen aufgrund der oben genannten Einschlusskriterien, eine hereditäre Komponente oder genetische Prädisposition zu vermuten ist. Patienten mit einem sekundären Nierensteinleiden aufgrund eines primären Hyperparathyreoidismus, eines Malignoms, oder einer Sarkoidose sind nicht Teil der Zielgruppe des Registers.
Bereits jetzt werden Patienten, die sich an der Uniklinik Leipzig vorstellen, ins Register eingeschlossen. Ab dem ersten Quartal 2017 wird – nach entsprechendem Votum der lokalen Ethikkommissionen – ein multizentrischer Einschluss von Patienten deutschlandweit möglich sein. Bei der Beantragung dieses Votums sind wir jederzeit gerne behilflich.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Patienten und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
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